Vandans

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 Gortipohl

 Gaschurn

 Partenen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Herrn Gebhard Pfefferkorn - [Austrian Ski Guide] (im Folgenden Skilehrer)

10) Schluss-Bestimmungen

9) Rechtswirksamkeit

8) Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

7) Versicherungen

6) Haftung, Gewährleistung

5) Teilnahme Bedingungen

4) Stornierung, Rücktritt

3) Preise,Zahlungen

2) Anmeldung, Zustandekommen des Vertragsverhältnisses, Durchführung

1) Allgemeines und Geltungsbereich

agb

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen Herrn Gebhard Pfefferkorn (im Folgenden „Skilehrer“) und Personen, welche die Leistungen von Herrn Gebhard Pfefferkorn als Skilehrer, Skiführer, Langlauflehrer oder Snowboardlehrer in Anspruch nehmen (im Folgenden „Kunde“ oder „Gast“ genannt), diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
 

Sie liegen auch allen Lieferungen und Leistungen des Skilehrers aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder anderen Onlinediensten zugrunde.
 

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen, Änderungen, Ergänzungen oder der (teilweise) Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform und müssen von beiden Teilen unterfertigt werden. Selbiges gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
 

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb im Rahmen einer vollumfänglichen Skilehrerkonzession des Landes Vorarlberg.
Davon umfasst sind Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten,
insbesondere des Skilaufs, Snowboard und Langlaufs (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten von Schneesportarten, insbesondere des Skilaufs, Snowboard und Langlaufs.
 

Soweit auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
 

Vertragspartner ist Herr Gebhard Pfefferkorn, konzessionierter, staatl. geprüfter Diplomskilehrer u. Skiführer, Anna Plangg Weg 11, A-6773 Vandans; Telefon: +43 6776 4399 757, E-Mail: hello[at]austrian-ski.guide
 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Gast zur Kenntnis gebracht. Er anerkennt, diese gelesen, verstanden und sich mit ihnen einverstanden erklärt zu haben. Darüber hinaus sind sie jederzeit auf derWebsite des Skilehrers (https://austrian-ski.guide) abrufbar, speicherbar und ausdruckbar.

 

Buchungsanfragen für Schneesportkurse, Schneesportguiding, Schneesportcoaching und Schneesporttraining können via Internet, per E-Mail bzw. Online-Formular, direkt beim Skilehrer oder telefonisch durchgeführt werden. Es steht dem Skilehrer frei, Anfragen anzunehmen oder abzulehnen.
 

Die Buchung / Reserviergung bzw. das Vertragsverhältnis wird erst auf Grundlage der schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail durch den Skilehrer begründet. Im Falle einer vereinbarten Anzahlung kommt das Vertragsverhältnis erst mit Eingang der Anzahlung beim Skilehrer zustande (aufschiebende Bedingung).
 

Als Vertragspartner gilt jedenfalls der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen (mit)bestellt. Mehrere Besteller haften ebenso wie allenfalls in den Vertrag hinzu- und/oder eintretende Personen gegenüber dem Skilehrer solidarisch.
 

Der Leistungsumfang ist aus der Programmbeschreibung sowie aus der Anmeldungsbestätigung ersichtlich. Die Beschreibungen stellen den geplanten Veranstaltungsverlauf dar. Änderungen können sich jederzeit durch äußere Einflüsse wie Wetter, Schneeverhältnisse, Lawinensituation, Problemen bei Transportmitteln (zB. Liftanlagen oder Straßensperrungen etc.), Hotelüberbuchungen etc. ergeben. Der Skilehrer ist berechtigt das Veranstaltungsprogramm entsprechend der Situation anzupassen. Dieser Umstand berechtigt den Gast nicht zur kostenfreien Stornierung oder zur Preisreduktion.
 

Nach Möglichkeit wird der Skilehrer alle Touren, Kurse und Trainings selbst durchführen. Bei Krankheit, Unfall, unvorhergesehenen Ereignissen odgl. ist der Skilehrer berechtigt, einen anderen Skilehrer, Skiführer oder Bergführer zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu beauftragen. Dieser Umstand berechtigt den Gast nicht zur kostenfreien Stornierung oder zur Preisreduktion.
 

Gelingt es dem Skilehrer nicht, gleichwertigen Ersatz für seine Person zu organisieren, wird der Kurs abgesagt und das Vertragsverhältnis rückabgewickelt und storniert. Durch diesen Umstand entstehen, unabhängig von der Begründung des Gastes, keine wie immer gearteten Ansprüche des Gastes gegenüber dem Skilehrer.
 

Für bestimmte Veranstaltungen gibt es Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen. Diese können bei der Buchung/Anmeldung erfragt werden oder ergeben sich aus den Programmbeschreibungen. Der Skilehrer behält sich vor, nach Anmeldeschluss zu entscheiden, ob eine Veranstaltung stattfindet oder abgesagt wird. Im Falle einer Absage werden die Teilnehmer verständigt. Den Teilnehmern entstehen dadurch gegenüber dem Skilehrer, aus welchem Rechtsgrund auch immer, keine wie immer gearteten Ansprüche. Mit Absprache und Einverständnis aller Teilnehmer kann das Programm allenfalls angepasst (zB. durch Leistungskürzungen oder Entgelterhöhungen) durchgeführt werden. Ein Anspruch des Gastes auf eine derartige Anpassung besteht nicht.
 

Der Gast hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Dienstleistungen des Skilehrers (zB. Veranstaltung, Kurs u.s.w.) verlängert werden.
 

Dem Gast steht kein Auflösungs-, Kündigungs- und/oder Rücktrittsrecht zu. Davon ausgenommen sind lediglich abweichende Regelungen in diesen AGB wie zB. Storno, sowie gesetzlich zwingend vorgesehene Auflösungs-, Kündigungs- und/oder Rücktrittsrechte. Bei Endverbrauchern gelten sohin insbesondere die in § 3 KSchG genannten Rücktrittsrechte. Erfolgt eine Buchung im Fernabsatz, also telefonisch, per E-Mail, Chatplattform oder Internet, steht dem Kunden als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) zu. Wünscht der Kunde, dass mit den beauftragten Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, wird damit gleichzeitig der Skilehrer ermächtigt, umgehend mit den Arbeiten und Dienstleistungen zu beginnen. Dem Kunden ist bekannt, dass er dadurch das Rücktrittsrecht nach dem FAGG verliert und sämtliche Vertragsbestimmungen durch seine Vertragsannahme unmittelbar rechtswirksam werden.

Der Kunde ist berechtigt vom abgeschlossenen Vertrag gegen Bezahlung der unten angeführten Stornokosten zurückzutreten. Stornierungen können schriftlich auf folgende Arten erfolgen:
Per E-Mail: hello[at]austrian-ski.guide
Per Post: Gebhard Pfefferkorn, Anna Plangg Weg 11, A-6773 Vandans


Der Skilehrer ist im Falle des Rücktritts durch den Gast berechtigt, nachstehende Stornierungskosten in Rechnung zu stellen: 
Bis 14 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung: Kostenlos 

Ab 14 Tage vor Beginn oder während der gebuchten Leistung: 100 Prozent des vereinbarten Gesamtentgeltes. Dies gilt auch bei Nichtinanspruchnahme – aus welchem Grund auch immer – der gebuchten Leistung


Die oben genannten Fristen gelten auch bei teilweiser Stornierung der gebuchten Leistung. 

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Skilehrer.
 

Gebührt dem Skilehrer 100% des vereinbarten Gesamtentgeltes, so wird der Skilehrer in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Aufträge erhalten hat. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Kunde.
 

Eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen ist nur bei Unfall und Krankheit, mit ärztlichem Attest eines Arztes möglich. Rückerstattet werden nur nicht genützte Tage (Differenzbetrag).
 

Kursausfälle wegen witterungsbedingter Einflüsse (höhere Gewalt) oder Ausfälle der Seilbahn- Liftanlagen werden nicht ersetzt. On-Piste Skikurse finden bei jeder Witterung statt. Kurse sind nicht übertragbar, nicht verbrauchte Kurstage verfallen.
 

Sollten zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits Kosten entstanden sein, welche die Vorauszahlung bzw. den Stornobetrag übersteigen, werden diese Kosten dem Gast in Rechnung gestellt.

Allfällige weitere Ansprüche (zB. Pönale, Schadenersatz etc.) bleiben hievon unberührt und gebühren dem Skilehrer darüber hinaus.
 

Zur Abdeckung allfälliger Stornokosten wird dem Kunden empfohlen, eine angemessene Stornoversicherung abzuschließen.
 

Der Skilehrer ist ohne Vorliegen von Gründen berechtigt, bis spätestens zum 30. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn einseitig vom Vertrag zurücktreten und die Buchung damit zu stornieren. In diesen Fällen stehen dem Kunden keine wie immer gearteten Ansprüche – aus welchem Rechtsgrund auch immer – gegenüber dem Skilehrer zu. Der Skilehrer hat darüber hinaus das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung von Fristen und/oder Terminen aufzulösen (Rücktritt / Kündigung).
 

Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Gast wesentliche Vertragspflichten verletzt, in Zahlungsverzug (auch mit Teil-, Voraus- und/oder Anzahlungen) gerät, wenn er auf Begehren des Skilehrers keine Teil-, Voraus- und/oder Anzahlung leistet, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckendem Vermögen unterbleibt, wenn der Kunde die für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung erforderliche Mitwirkung nicht leistet, eine Durchführung der Veranstaltung aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Verboten bzw. Maßnahmen unmöglich, wesentlich erschwert oder wirtschaftlich unrentabel wird, die Durchführung der Veranstaltung ohne Gefahr nicht möglich ist, der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen Vorgaben des Skilehrers verstößt, den reibungslosen Geschäftsbetrieb des Skilehrers und/oder Veranstaltungen stört oder gefährdet, wenn bei Veranstaltungen des Skilehrers die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn der Kunde durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen und/oder dem Skilehrer gegenüber das Zusammentreffen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht, wenn der Kunde von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Vertragsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird sowie in allen Fällen von höherer Gewalt (zB. Wettersituation, Streik, Krieg, Epidemie oder Pandemie, Naturereignisse etc.).
 

Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, die die Durchführung der Buchung in der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form unmöglich oder wirtschaftlich unrentabel machen bzw. wesentlich erschweren (zB. aufgrund von Epidemien oder Pandemien), behält sich der Skilehrer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder die Buchung bzw. Veranstaltung zu ändern. Der Gast wird hievon umgehend informiert. Der Gast kann daraus jedenfalls keine Ansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche – aus welchem Rechtsgrund auch immer – gegenüber dem Skilehrer ableiten.
 

Generell ist der Gast im Falle des Rücktritts bzw. Kündigung durch den Skilehrer nicht berechtigt, Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Skilehrer zu stellen. Sofern der Rücktritt aus einem Grund erfolgt, welcher der Sphäre des Gastes zuzurechnen ist, ist der Skilehrer berechtigt, das Entgelt zumindest in Höhe der Stornokosten bei Nichtanreise zu begehren. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche, insbesondere von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Allfällige Kosten für die Geldtransaktionen (zB. Überweisungsspesen, Bankspesen etc.) trägt der Kunde. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
 

Bei Tagesprogrammen sind, sofern individuell nichts anderes vereinbart wird, die Spesen des Skilehrers im Preis enthalten. Bei Mehrtagestouren übernimmt diese Spesen (Fahrkosten, Nächtigung mit Halbpension, Lift- oder Taxikosten etc.) der Gast. Ausnahmen sind in der Ausschreibung der Tour angegeben.
 

Die in Katalogen, Prospekten, Flyern, Preislisten, im Internet etc. angegebenen Preise sind – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist – stets unverbindlich und freibleibend. Ebenso sind die Preise für Nachfolgeaufträge, Zusatzaufträge odgl. unverbindlich. Die Benützung von Liftanlagen, Ausrüstung , Material u.s.w. sind nicht in den Preisen enthalten.
 

Der Skilehrer behält sich bei offenkundigen und nachvollziehbaren Rechenfehlern die Vertragsanpassung vor. Es steht dem Skilehrer frei, Voraus-, Teil- bzw. Anzahlungen auf das Entgelt ohne Angabe von Gründen zu verlangen und in Rechnung zu stellen. Solange Voraus-, Teil- bzw. Anzahlungen nicht geleistet und/oder Sicherheiten nicht gegeben sind, ist der Skilehrer von seiner Verpflichtung, (weitere) Leistungen zu erbringen befreit.
 

Bei Tagesprogrammen fällt in der Regel keine Anzahlung an. Bei Tagesprogrammen ist auch Barzahlung möglich. Bei Mehrtagestouren mit Übernachtung ist bei der Anmeldung grundsätzlich eine Anzahlung von 20% des Gesamtentgelts zu leisten. Das restliche Entgelt muss bis spätestens 14 Tage vor Tourantritt bzw. Beginn der Dienstleistung auf dem Konto des Skilehrers gutgeschrieben sein, widrigenfalls steht dem Skilehrer ein Rücktritt vom Vertrag offen. Der Gast erhält nach der Anmeldung eine Rechnung des Skilehrers, in der die Zahlungsmodalitäten und der Rechnungsbetrag nochmals angeführt sind.
 

Für Umbuchungen, die vom Teilnehmer veranlasst werden, behält sich der Skilehrer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 70,00 Euro ausdrücklich vor.
 

Der Skilehrer ist berechtigt, dem Gast Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Gast erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Skilehrer ausdrücklich einverstanden.Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen des Skilehrers binnen 10 Tagen nach Zugang, spätestens aber zu Beginn der Dienstleistungen spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Einhaltung des Zahlungstermins bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung.

 

Mit Ablauf des Zahlungstermins tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für den Fall des Zahlungsverzugs werden gegenüber unternehmerischen Vertragspartnern Verzugszinsen gem. § 456 UGB mit 9,2% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank p.a., gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. vereinbart. Darüber hinaus sind dem Skilehrer Mahnspesen (5% des aushaftenden Betrages, mindestens jedoch € 20,00) und die mit der anwaltlichen oder gerichtlichen Geltendmachung seiner Forderung zusammenhängenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch nur mit einer Teilzahlung, gehen allfällige Vergütungen, Nachlässe, Rabatte, Abschläge etc. zur Gänze – auch hinsichtlich aller bereits geleisteter oder erst später zu erbringender Zahlungen sowie der noch ausstehenden Teilzahlungen – verloren.Der Skilehrer ist im Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden fällig zu stellen. Im Falle einer Ratenvereinbarung tritt bei Verzug Terminverlust ein, sodass sogleich der aushaftende Gesamtbetrag fällig wird.

 

Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn-/Inkassokosten, sodann auf entstandene Zinsen und in der Folge auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Dies gilt unabhängig von einer allfälligen Widmung der Zahlung durch den Gast.

 

Der Skilehrer ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Werden vom Skilehrer Fremdwährungen akzeptiert, trägt der Gast alle damit zusammenhängenden Kosten, wie etwa Spesen, Gebühren etc.

 

Der Gast ist nicht berechtigt, Zahlungen – aus welchem Grund auch immer – zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, sofern die Gegenansprüche vom Skilehrer nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

 

Der Gast ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Skilehrer ohne dessen ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung abzutreten.

 

Wird gegen eine Rechnung des Skilehrers binnen zwei Monaten ab Zugang kein begründeter, schriftlicher Einspruch erhoben, gilt diese jedenfalls als genehmigt.

Die vom Skilehrer erbrachten Leistungen können auf jeder Könnensstufe hohe Anforderungen an das Material  sowie auf die körperliche Fitness und Fahrtechnik des Teilnehmers stellen. Jeder Gast ist daher aufgefordert, sicherzustellen, dass er oder die Teilnehmer, für die er den Kurs gebucht hat, nur mit einwandfrei gewarteten Sportgeräten und der üblich vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung an den gebuchten Leistungen teilnehmen. Die eigene Leistungsfähigkeit ist dabei realistisch einzuschätzen. 
 

Der Gast hat den Skilehrer über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in Zusammenhang mit der gebuchten Schneesportart wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären. Ebenfalls hat der Gast den Skilehrer über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden umfassend aufzuklären.


Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kursteilnehmers begründen kann, weshalb empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung zu tragen.
 

Den Anweisungen des Skilehrers ist unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Trotz sorgfältiger Planung und Sorgfalt können Unfälle, Schäden udgl. nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jede Art von Bewegung in den Bergen bringt ein Risiko mit sich. Ein erhebliches Maß an Vorsicht, Umsicht und Eigenverantwortung wird bei jedem Teilnehmer vorausgesetzt. Mit der Anmeldung bzw. Buchung bestätigt der Gast ausdrücklich sein eigenverantwortliches Verhalten und akzeptiert das mit der Buchung verbundene Risiko.
 

Der Skilehrer lehnt jegliche Haftung für Unfälle, die sich vor oder nach dem Ski-, Snowboard-, Langlaufunterricht oder der Leistungserbringung im Allgemeinen ereignen, ab.
 

Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Gastes gegenüber dem Skilehrer sind vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften in jedem Fall mit dem Fakturenwert begrenzt. Der Gast hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Skilehrers zurückzuführen ist.
 

Der Skilehrer haftet für Schäden – sofern nicht zwingende rechtliche Regelungen anderes vorsehen – nur bei Vorliegen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Die Haftung des Skilehrers für leicht fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist auch eine Haftung wegen grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
 

Der Skilehrer schließt jede Haftung für das Verhalten von externen Personen, wie zB. externen Veranstaltern, anderen Gästen, Seilbahnmitarbeitern etc. aus.
 

Ein sonstiger Schadenersatz, insbesondere Ersatz mittelbarer Schäden, von Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden Dritter und von entgangenem Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Gründe entgegenstehen.
 

Sämtliche Haftungsausschlüsse beziehen sich auch auf Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Skilehrers aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden zufügen.
 

Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die der Skilehrer einzustehen hat, Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Gast vorrangig zur Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistung.
 

Die Fristen zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen durch den Kunden betragen jeweils 6 Monate. Bei Gewährleistungsansprüchen beginnt diese Verjährungsfrist ab Erbringung der Leistung bzw. Teilleistung, bei Schadenersatzansprüchen ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Ein Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis sind Schadenersatzansprüche jedenfalls verjährt (absolute Verjährung).
 

Der Gast haftet dem Skilehrer gegenüber unabhängig vom Verschulden für jeden Schaden, den er verursacht. 

Der Skilehrer leistet dem Gast Gewähr, dass die gebuchte Leistung dem Vertrag entspricht, ohne dem Gast jedoch irgendeinen Erfolg zu garantieren.

Bei den angebotenen Programmen kann jeder teilnehmen, der körperlich fit bzw. den Anforderungen gewachsen ist.
Dies wird im Vorfeld soweit möglich abgeklärt und besprochen. Falls ein Gast den Anforderungen und Voraussetzungen nicht gewachsen sein sollte, ist der Skilehrer berechtigt, im Sinne der allgemeinen Sicherheit sowie der Sicherheit des Gastes selbst diesen von der Veranstaltung auszuschließen. Im Falle, dass der Gast alleine ist, ist der SKileher berechtig, ein Alternativprogramm, welches zum Niveau des Gastes passt, durchzuführen. Im Falle eines Ausschlusses einer Veranstaltung ist der Skilehrer berechtigt, das Entgelt in Höhe der Stornokosten bei Nichtanreise zu begehren.

Die Einholung erforderlicher Reisedokumente sämtlicher Art ist vom Gast zu übernehmen. Der Gast und/oder die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Reisevorschriften und Einhaltung allfällige Gesundheitsbestimmungen verantwortlich.

 

Der Gast ist verpflichtet, Änderungen des Namens, der Zustellanschrift, der Rechnungsadresse, der E-Mail-Adresse etc. umgehend schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls die Zustellung unter der bekannten Anschrift wirksam ist.

 

Für die Einhaltung des vereinbarten Schriftformgebotes genügt auch eine elektronische Datenfernübertragung per E-Mail.Der Gast verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden.

 

Der Gast verzichtet darauf, den Vertrag – aus welchem Rechtsgrund auch immer – , insbesondere aber wegen Irrtums, Wegfall der Geschäftsgrundlage, und Verkürzung über die Hälfte anzufechten oder Einreden – aus welchem Titel auch immer, insbesondere aus den genannten Rechtsgründen – zu erheben.

 

Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als gesetzliche Regelungen nicht zwingend andere Bestimmungen vorsehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Erfüllungsort ist sowohl für sämtliche Leistungen des Skilehrers als auch für jene des Kunden in A-6773 Vandans/Montafon, sofern nicht ein anderer Bestimmungsort ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
 

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als ausschließlicher Gerichtsstand das für A-6773 Vandans sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der Skilehrer hat zusätzlich das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. 
 

Der Vertrag unterliegt – auch bei Bestellungen bzw. Buchungen im oder aus dem Ausland – ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des IPRG, der Weiterverweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechtübereinkommens.
 

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass ein Gast durch den Skilehrer nicht (mit-)versichert ist.  Dem Gast wird daher dringend empfohlen, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Unfallversicherungsschutz, Versicherung für Bergungskosten inklusive Helikopter, Unfallkosten etc., zu sorgen. 
 

Ebenso empfiehlt der Skileher eine Reiseversicherung, die einen Rücktritt, eine verspätete Anreise oder oder einen Abbruch abdeckt.Falls Dritte (zB. Vermittler, Hotelbetreiber etc.) den Abschluss der Versicherung übernehmen, sollte unbedingt sichergestellt werden, dass auch die Dienstleistungen des Skilehrers mit in die Versicherung eingeschlossen werden. 
 

Zumindets für Bergungskosten gibt es günstige Alternativen bei Alpenvereinen und der österreichsichen Bergrettung. Der Skilehrer weißt ebenfalls ausdrücklich darauf hin, dass die angebotenen Bergungskostenversicherungen bei den Liftbetrieben eventuell eine Helikopterbergung nicht abdecken.
 

Es obliegt dem Gast, sich hier genau zu informieren.

  +43 6776 4399 757
 

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